Im Rahmen der SEPA-Zahlungen hat der European Payments Council (EPC) das neue Verfahren zur «Empfängerkontrolle» eingeführt. Dieses europaweite Verfahren verpflichtet den Zahlungsdienstleister des Zahlers (i. d. R. die kontoführende Bank), die Übereinstimmung von IBAN und Namen des Zahlungsempfängers zu überprüfen. Hierfür werden die vom Zahler angegebenen IBAN- und Namensdaten an den Zahlungsdienstleister übermittelt, um sie mit den Kontoinhaberdaten abzugleichen.
Wichtig:
Die Marienhaus-Gruppe mit ihren Unternehmen ist nicht an diesem Verfahren beteiligt. Falls Sie bei einer Überweisung an uns eine Meldung oder Warnung zur Empfängerkontrolle erhalten, bitten wir Sie, den Zahlungsvorgang manuell zu überspringen oder zu bestätigen. Ihre Zahlung wird in diesem Fall ordnungsgemäß ausgeführt. Wenn Sie die Überweisung über Ihre Bankfiliale veranlassen sollten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihrem Kundenberater die Korrektheit der Empfängerdaten bestätigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!


